Unser Standard-Modell soll vor allem KMU und Einzelhänder mit (noch) wenig Umsatz helfen, Fuss zu fassen. Keine Festkosten, keine Startkosten! Wenn ein individuelles Modell besser für Sie sein könnte, weil Sie z. B. sehr viel Umsatz generieren, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst, wir helfen Ihnen gerne weiter und finden zusammen eine auf Sie zugeschnittene Lösung!
Grundsätzlich zahlen Sie uns für die Nutzung unserer Plattform einfach 6% Umsatzbeteiligung auf Ihre Verkäufe, d.h. jeweils 6% auf die Bestelltotale. Bei Mallworld gibt es weder Start- noch Festkosten, und erst recht keine versteckten Kosten! Lediglich wenn Sie etwas verkaufen, zahlen Sie uns eine kleine Beteiligung. Bereits ab 6% haben Sie Ihren eigenen vollwertigen Webshop!
Die Kosten für folgende zusätzliche Dienstleistungen, verrechnen wir Ihnen zusätzlich weiter, wenn Sie sie nutzen:
Jede Kreditkartenzahlung wird mit zusätzlichen 3.2% + Sfr. 0.30 auf das Bestelltotal verrechnet. Bei Kreditkarten und Paypal sind Zusatzkosten wegen Währungsumrechnungen leider nicht ausgeschlossen. Diese verrechnen wir Ihnen ohne Aufschlag weiter.
Im Inland: 3.7% auf das Bestelltotal + Sfr. 0.55 je Bestellung. Im Ausland: 5.7% auf das Bestelltotal + Sfr. 0.55 je Bestellung Bei Kreditkarten und Paypal sind Zusatzkosten wegen Währungsumrechnungen leider nicht ausgeschlossen. Diese verrechnen wir Ihnen ohne Aufschlag weiter.
Die Postetiketten sind sehr praktisch: Sie können direkt eine vorfrankierte Strichcode-Etikette der Schweizerischen Post ausdrucken, und damit statt in der Schlange zu stehen, Ihre Pakete direkt im Automat für Geschäftskunden deponieren. Wir schlagen dafür generell nur 5% auf die Preise der Post für Geschäftskunden mit Frankierlizenz auf, die uns verrechnet werden. Für die aktuellen Preise kontaktieren Sie bitte direkt die Schweizerische Post.
Als Nach-Corona-Rabatt ist Ihr Shop bis auf Weiteres völlig ohne Zusatzkosten für 1000 Artikel freigeschaltet, (Standard: 500) Wenn Sie einen grösseren Shop möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst für ein günstiges, massgeschneidertes Angebot!
In der Grafik können Sie die Kosten in Abhängigkeit Ihres Umsatzes ablesen. Dabei haben wir 3 Modelle verwendet: Eines ohne Kreditkartenzahlung (Z. B. Zahlung bei Abholung, Vorkasse, via Rechnung etc.), eines bei dem die Hälfte der Lieferungen mit Kreditkarte bezahlt wird, und eines bei dem alle Lieferungen mit Kreditkarte bezahlt werden.
Die Abrechnungsperiode geht jeweils vom 1. bis zum letzten des Monats. Dann verrechnen wir Ihnen die Umsatzbeteiligung die Sie uns schulden, sowie allfällige zusätzliche kostenpflichtige Dienste wie Kreditkarten-, Paypalund Post-Etiketten Gebühren. Gleichzeitig schreiben wir Ihnen Kreditkarten- und Paypalzahlungen von Kunden gut, die wir Ihnen schulden, und Sie erhalten eine Übersicht über Ihr Saldo für die aktuelle Periode. - Bei einem Überschuss zu Ihren Gunsten können Sie damit rechnen, dass Sie die Einzahlung innerhalb von 7 Arbeitstagen innerhalb des Folgemonats auf Ihrem Konto verzeichnen können. - Sollte es einen Überschuss zu unseren Gunsten geben, bitten wir Sie, uns den Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.
- Verzögerte / verspätete Abrechnungen von Kreditkartenfirmen, Paypal und der Schweizerischen Post können ggf. in Folgemonaten an Sie verrechnet werden. - Kreditkarten- und Paypalzahlungen von Kunden Ihres Shops erfolgen technisch bedingt von Ihren Kunden an Mallworld, und nicht auf ihr eigenes Konto und werden wie oben angegeben mit Ihnen abgerechnet. Wünschen Sie diese Abrechnungsart nicht, bieten Sie bitte keine Kreditkartenund Paypalzahlungen in ihrem Shop an. (Register Einstellungen.) - Zahlungsverzug bei offenen Rechnungen gegenüber Mallworld: Wir sind in diesem Fall berechtigt, Ihnen einen Verzugszins von 5% p.a. sowie bei der ersten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00 und bei der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 zu belasten. Nach Fälligkeit der 2. Mahnung kann der offene Rechnungsbetrag (inkl. Verzugszinsen von 5% p.a. und Mahngebühren von CHF 20.00) zum Zwecke des Inkassos abgegeben oder verkauft werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sämtlicher Kosten zu übernehmen, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Zudem können Ihre Daten seitens eines Inkassobüro in eine Datenbank zur Bonitätsprüfung eingetragen werden.